AGB

§ 1 ALLGEMEINES

(1)    Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BRT Event GmbH (Im Folgenden: BRT) und deren Kunden gelten ausschließlich und unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, E-Mail, Online-Shop) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“).

(2)    Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

(3)    Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die BRT nicht an, es sei denn, die BRT hat vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die BRT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

(1)    Die Darstellung der Produkte bzw. das Reservierungsangebot für Tische und Einzeltickets im Onlineshop https://rue-oktoberfest.de (im Folgenden: Waren) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine unverbindliche Darstellung des Wareninhalts dar (invitatio ad offerendum).

(2)    Durch Anklicken des Buttons „Tische reservieren“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die BRT ermöglicht dem Kunden vor Versendung der Bestellung, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Kunde erhält nach dem Absenden seiner Bestellung eine Reservierungsbestätigung per Email. In der Reservierungsbestätigung sind die Zahlungsinformationen der BRT sowie ein Zahlungsziel von 7 Tagen angegeben.

(3)    Nach korrekt durchgeführter Überweisung des Zahlungsbetrages gemäß der Zahlungsinformationen erhält der Kunde eine Email mit einer Rechnung über die bestellten Waren. Gegen Vorlage dieser Rechnung kann der Kunde die bestellten Waren (Tickets und Tischreservierungen) am Vorverkaufs-Counter der BRT oder an der Abendkasse abholen.

(4)    Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der BRT versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle seitens der BRT oder von der BRT mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

(5)    Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch.

(6)   Der Vertragstext wird von der BRT gespeichert und die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.

(7)    Die BRT behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die bestellten Tickets momentan nicht verfügbar sind, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die BRT sind ausgeschlossen.

(8)   Soweit der Kunde das Zahlungsziel von 7 Tagen nicht einhält, behält sich die BRT vor, die Bestellung zu stornieren und die bestellten Waren zum anderweitigen Verkauf freizugeben. Der Kunde hat nach fruchtlosem Ablauf des Zahlungsziels keinen Anspruch mehr auf Vertragserfüllung.

 

§ 3 Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung der Veranstaltung

(1)    Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs von BRT liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer §3(2)

(2)    Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer §3(1) sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Bürgers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3)    Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer §3(2) entsprechend. Dies gilt auch, wenn BRT aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Gäste oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die BRT keinen Ersatz beschaffen kann.

(4)    Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der Veranstaltung werden vom Veranstalter durch Durchsagen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Gastes keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

 

§4 Zutritt zum Festzeltgelände

(1)    Zutritt zum Festzeltgelände erhalten nur Gäste, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim ersten Einlass ist das tagesgültige Einlassband und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Einlassband ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festzeltgelände mit sich zu führen. Beschädigte Einlassbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend an der Abendkasse umgetauscht werden.

(2)    BRT behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu dem Festzeltgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Feuerwerkskörpern oder Drogen) ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.

(3)    BRT kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gäste und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Falls dieses erforderlich ist ,ist dem Hygienekonzept von BRT und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann BRT ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

§ 5 WIDERRUFSRECHT

Verbrauchern steht im Normalfall beim Abschluss von so genannten Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, auf welches der Vertragspartner explizit hinzuweisen hat.

Dieses Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigungen, soweit der Vertrag einen spezifischen Zeitraum vorsieht, § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Die BRT weist daher darauf hin, dass bei den hier vertriebenen Tickets für Tische und Eintritte kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht und dieses auch nicht vertraglich eingeräumt wird.

 

 

§ 6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die BRT schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der BRT.

 

 

§ 7 ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND

(1)    Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Essen. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderreglung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2)    Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(3)    Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz der BRT zuständige Amts- oder Landgericht Essen. BRT ist aber auch berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.